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   VGH Bayern, 23.08.2016 - 7 BV 15.15   

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https://dejure.org/2016,29422
VGH Bayern, 23.08.2016 - 7 BV 15.15 (https://dejure.org/2016,29422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2016 - 7 BV 15.15 (https://dejure.org/2016,29422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2016 - 7 BV 15.15 (https://dejure.org/2016,29422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung einer als private Rundfunkveranstalterin zugelassene Zeitungsverlagsgesellschaft von der Rundfunkbeitragspflicht; Umfang des Veranstaltens von Rundfunk

  • rewis.io

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für als private Rundfunkveranstalterin zugelassene Zeitungsverlagsgesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitrags-staatsvertrag; Veranstalten von Rundfunk; Zeitungsverlagsgesellschaft; Befreiungstatbestand

  • rechtsportal.de

    Befreiung einer als private Rundfunkveranstalterin zugelassene Zeitungsverlagsgesellschaft von der Rundfunkbeitragspflicht; Umfang des Veranstaltens von Rundfunk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2016, 771
  • DÖV 2016, 1053
  • ZUM 2016, 1077
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 7 BV 15.15
    Die teleologische Reduktion gehört zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen und kann dazu dienen, eine Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut einschränkend auszulegen, wenn ihr Sinn und Zweck, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BVerwG U. v. 7.5.2014 - 4 CN 5/13; BayVGH B. v. 26.3.2015 - 3 BV 13.157 - juris, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 3 BV 13.157

    Unwürdigkeit für Pflichtehrensold nach Verurteilung zu mehrjähriger

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 7 BV 15.15
    Die teleologische Reduktion gehört zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen und kann dazu dienen, eine Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut einschränkend auszulegen, wenn ihr Sinn und Zweck, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BVerwG U. v. 7.5.2014 - 4 CN 5/13; BayVGH B. v. 26.3.2015 - 3 BV 13.157 - juris, jeweils m. w. N.).
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